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ArbG Berlin, 20.08.1999 - 79 Ca 3623/99 |
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.08.1999 - 79 Ca 3623/99
- LAG Berlin, 03.04.2000 - 18 Sa 2204/99
- BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 388/00
Wird zitiert von ...
- BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 388/00
Gemeinsame Posteinlaufstelle und Fristwahrung bei falscher Adressierung
Mit Urteil vom 20. August 1999 - 79 Ca 3623/99 - hat das Arbeitsgericht der Klage stattgegeben.das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. August 1999 - 79 Ca 3623/99 - abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen.